JUSTIN BOCH
Solutions
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Justin Boch – JB Solutions

Webentwicklung & digitale Systeme

Königsberger Straße 174

48157 Münster

Deutschland

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Justin Boch – JB Solutions, nachfolgend „Auftragnehmer“, gegenüber seinen Auftraggebern.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB werden nicht geschlossen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(5) Individuelle Vereinbarungen in Angeboten, Projektverträgen oder Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§2 Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Webdesign
  • Webentwicklung
  • Entwicklung von Websites
  • Entwicklung von Webanwendungen
  • Entwicklung individueller Softwarelösungen
  • Erstellung von Kundenportalen und digitalen Systemen
  • Beratung im digitalen Umfeld
  • technische Einrichtung von Hosting- und Cloudsystemen
  • Wartung und Pflege digitaler Systeme (optional)

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.

(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden nicht garantiert:

  • bestimmte Umsätze
  • bestimmte Besucherzahlen
  • bestimmte Conversion-Raten
  • bestimmte Suchmaschinenplatzierungen

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung von:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Cookie-Hinweisen
  • sonstigen Rechtstexten

Die rechtliche Verantwortung hierfür liegt beim Auftraggeber.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines Angebots in Textform oder
  • Beginn der Leistungserbringung.

(3) Angaben auf Websites, Social-Media-Seiten oder Präsentationen stellen kein verbindliches Angebot dar.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte und Informationen rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Texte
  • Bilder
  • Logos
  • Zugangsdaten
  • Ansprechpartner
  • Freigaben

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.

(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Projektfristen.

(5) Zusätzlicher Aufwand durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann gesondert berechnet werden.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Leistungen auszusetzen
  • den Zugang zu Systemen zu sperren
  • das Projekt vorübergehend zu stoppen

bis offene Forderungen ausgeglichen sind.

(5) Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.

§6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.

(2) Die Abnahme kann schriftlich oder in Textform erfolgen.

(3) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Leistung keine wesentliche Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§7 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen.

(2) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt:

  • generische Codebestandteile
  • Frameworks
  • Module
  • Designkonzepte

auch in anderen Projekten zu verwenden.

(3) Open-Source-Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Anbieter.

§8 Drittanbieter und externe Dienste

(1) Projekte können Dienste von Drittanbietern enthalten, z. B.:

  • Hostinganbieter
  • Cloudsysteme
  • Content Delivery Networks
  • Plugins
  • APIs
  • Trackingtools

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen dieser Drittanbieter.

(3) Für Verträge mit Drittanbietern gelten ausschließlich deren eigene Nutzungsbedingungen.

§9 Wartung und Support

(1) Wartungs- oder Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(2) Ohne Wartungsvertrag besteht kein Anspruch auf:

  • Updates
  • Fehlerbehebung
  • technische Betreuung

§10 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:

  • Darstellung auf der Website
  • Portfolio
  • Präsentationen
  • Social-Media

Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

§12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.